27Juli

Wohnkostenreport 2017: Lieber kaufen als mieten.

Käufer sparen im Vergleich zu Mietern etwa ein Drittel der Kosten. Das ergab der aktuelle Wohnkostenreport 2017 des „Institutes für Wirtschaft in Köln“ (IW). Trotz dieser Einsparungen ist die Zahl der Ersterwerber rückläufig.

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20Juli

Schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren

Zwar tritt das neue Bauvertragsrecht (wir berichteten im März) erst 2018 in Kraft, es gibt jedoch Möglichkeiten, schon jetzt von den Neuerungen zu profitieren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr für Bauverträge auszuhandeln.

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12Juli

Gartenpflege: Vorsicht bei der Formulierung

Steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss dieser lediglich einfache Arbeiten, wie Rasenmähen oder Unkrautjäten übernehmen. Der Vermieter ist demnach für die Ausführung „übergeordneter Arbeiten“ selbst verantwortlich und kann die Kosten dafür auch nicht auf den Mieter umlegen.

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05Juli

Schönheitsreparaturen: Wünsche des Mieters haben Vorrang

Überträgt der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht auf seinen Mieter, ist er selbst dafür verantwortlich. Der Mieter kann von ihm verlangen, die Wände in seiner Wunschfarbe zu streichen – vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.

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