12Juli
Gartenpflege: Vorsicht bei der Formulierung
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss dieser lediglich einfache Arbeiten, wie Rasenmähen oder Unkrautjäten übernehmen. Der Vermieter ist demnach für die Ausführung „übergeordneter Arbeiten“ selbst verantwortlich und kann die Kosten dafür auch nicht auf den Mieter umlegen.
05Juli
Schönheitsreparaturen: Wünsche des Mieters haben Vorrang
Überträgt der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht auf seinen Mieter, ist er selbst dafür verantwortlich. Der Mieter kann von ihm verlangen, die Wände in seiner Wunschfarbe zu streichen – vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.
28Juni
Amtsgericht München kippt Mietpreisbremse
Das Amtsgericht München erklärt in einem Urteil vom 21. Juni 2017 die Mietpreisbremse im Raum München für ungültig. Das Gericht weist auf ein Versäumnis des Landes Bayern hin.
21Juni
Prognose: Regionale Polarisierung der Immobilienpreise
Bis zum Jahre 2030 werden in einem Drittel aller deutschen Landkreise die Immobilienpreise um bis zu 25 Prozent sinken – ganz anders verhält es sich jedoch in Ballungsräumen und Großstädten. So eine Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
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